Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Gültig wenn keine anderen schriftlichen Vereinbarungen vorliegen.

Angebote und Auftragsbestätigungen
1) Jedes Angebot gilt nur für die jeweils angegebene Gültigkeitsfrist. Zwischenverkauf vorbehalten.

2) Verbindlichkeit erhält ein Auftrag für SOCO SYSTEM erst durch schriftliche Bestätigung von SOCO SYSTEM.

3) Mündliche Änderungen der Spezifikation der beauftragten Produkte bedürfen schriftliche Bestätigung von SOCO SYSTEM.

Zeichnungen und Beschreibungen
4) Zeichnungen, Vorschläge und Beschreibungen sind SOCO SYSTEM Eigentum und dürfen nicht ohne Zustimmung von SOCO SYSTEM kopiert, Dritten zugänglich gemacht oder ausgeführt werden.

5) Technische Daten in SOCO SYSTEM Katalogen und Drucksachen sind wie Zeichnungen und Illustrationen insofern unverbindlich, als SOCO SYSTEM sich das Recht auf Änderung vorbehält.

Versand, Versicherung und Preise
6) SOCO SYSTEM behält sich das Recht vor, die Preise bei schwankenden Devisenkursen zu ändern.

7) EXW-Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Eine Versicherung ist vom Käufer abzuschließen.

Verpackung
8) Kosten der Verpackung trägt der Käufer, das Verpackungsmaterial wird nicht zurückgenommen. Der Verpackungsaufwand wird von SOCO SYSTEM nach Erfordernis bestimmt.

Lieferung
9) Lieferzeit und Versandzeitpunkt gelten ab dem Tag, an dem Einigkeit über alle Einzelheiten der Lieferung erlangt worden ist und an dem der Käufer die vereinbarten Zahlungsbedingungen erfüllt und eventuelle Importlizenzen erhalten hat.

10) Der angegebene Versandzeitpunkt gilt unter dem Vorbehalt von Streiks, Aussperrungen oder höherer Gewalt, beispielsweise auch Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe seitens SOCO SYSTEM Zulieferer.

11) Eine eventuelle Überschreitung des Versandzeitpunkts berechtigt den Käufer nicht, den Auftrag zu annullieren, den Empfang der Ware zu verweigern, oder die Zahlungsbedingung nicht einzuhalten. Ansprüche auf Ersatz für Betriebsverlust, Gewinnentgang oder andere Kosten wegen verspäteter Lieferung bestehen nicht.

Eigentumsrecht
12) Bis zum Eingang aller Zahlungen behält SOCO SYSTEM sich das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Der Käufer ist bis dahin verpflichtet, die gelieferte Ware zum vollen Wert zu versichern.

Reklamationsfrist
13) In Übereinstimmung mit dem Untenangegebenen verpflichtet SOCO SYSTEM sich, innerhalb eines Jahres all denjeningen Mängeln abzuhelfen, die auf Fehler der Konstruktion, des Materials oder der Ausführung bestehen, wobei ein täglicher Betrieb von max. 8 Stunden zugrundegelegt wird. SOCO SYSTEM Verpflichtungen bestehen nur für solche Mängel, von denen SOCO SYSTEM innerhalb 3 Monaten vom Versandzeitpunkt schriftliche Mängelrüge erhält. Für Fremderzeugnisse, die in Lieferung von SOCO SYSTEM inbegriffen sind, gewährt SOCO SYSTEM dieselbe Garantie, die SOCO SYSTEM vom Zulieferer erhält.

14) Nach Eingang einer Mängelanzeige gemäß Punkt 13 übernimmt SOCO SYSTEM – sofern die Zahlungsbedingungen eingehalten worden sind – die kostenlose Ausbesserung oder Neulieferung des oder der mangelhaften Teils oder Teile. Alle damit verbundenen Versandkosten sind auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Versand der Ersatzteile geschieht auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Ebenfalls auf dessen Rechnung geht durch SOCO SYSTEM erbrachte Montagehilfe, die vom Käufer angefordert wird. SOCO SYSTEM haftet nicht für Mängel, die direkt oder indirekt von Reparaturen herrühren, die fremde Firmen ohne Vermittlung von SOCO SYSTEM vorgenommen haben.

15) Keine Garantie wird übernommen für normale Abnutzung oder Schäden, die aus fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung durch Käufer oder Endabnehmer herrühren. SOCO SYSTEM haftet nicht für die Zweckmäßigkeit, Richtigkeit und/oder Genauigkeit von Änderungswünschen des Käufers in Zeichnung und/oder Bauart.

16) Weitergehende Ansprüche auf Ersatz für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, z.B. Betriebsverlust oder Gewinnentgang, Verletzung von Personen oder Eigentumsschäden, bestehen nicht.

Komplette Anlagen
17) Für Lieferung und Montage von kompletten Anlagen gelten spezielle Verkaufs- und Lieferbedingungen.

Annullierung
18) Vereinbarungen dürfen nicht ohne Zustimmung von SOCO SYSTEM rückgängig gemacht werden. Für eventuelle im Zusammenhang mit der Vertragsausarbeitung entstandene Kosten muss SOCO SYSTEM entschädigt werden.

Gerichtsstand
19) Gerichtsstand für ganze oder teilweise Lieferungen ist das Amtsgericht von SOCO SYSTEM. Die Beurteilung erfolgt nach dänischem Recht und dänischer Praxis.